Dritten abschließt, wie z.B. für Catering, Müllentsorgung oder dergleichen, sind diese Kosten in jedem Fall vom
Mieter bei Mietende in bar oder unbar im Voraus bei der Vermieterin eingehend zu begleichen.
4. Stornokosten
Der Mieter kann von dem Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von einer Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn kosten-
frei zurücktreten. Von dem Zeitpunkt von einer Woche bis zum Zeitpunkt von exakt 48 Stunden vor Mietbeginn sind
Stornokosten von 20 % der vereinbarten Miete zu entrichten. Von dem Zeitpunkt von weniger als exakt 48 Stunden vor
Mietbeginn aber mehr als 24 Stunden vor Mietbeginn ist 50 % der vereinbarten Miete zu zahlen. Nach letztgenann-
tem Zeitpunkt ist die volle Miete abzüglich ersparter Aufwendungen der Vermieterin zu zahlen. Soweit eine ander-
weitige Vermietung möglich ist, entfallen die Stornokosten entsprechend der Höhe des anderweitig vereinnahmten
Mietzinses.
5. Wechselseitige Haftung
Die Vermieterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfül-
lungsgehilfen, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt auch
für einen Verlust oder eine Beschädigung digitaler Daten bei Kameras und/oder Bildaufzeichnungsgeräten.